Höhere AHV-Beträge ab 1. Januar 2021
Neuigkeiten
Durch die Annahme des Vaterschaftsurlaub in der Volksabstimmung
vom 27.09.2020 tritt die weitere Erhöhung der 1. Säule in Kraft
Der EO-Lohnbeitrag steigt von 0.45 auf 0.50
Sozialversicherungs- | Arbeitnehmer | Arbeitgeber | Total |
AHV | 4.35% | 4.35% | 8.70% |
IV | 0.70% | 0.70% | 1.40% |
EO | 0.25% | 0.25% | 0.50% |
Von der Erhöhung der AHV-Beiträge sind auch Selbständig-
erwerbende und Nichterwerbstätige betroffen. Die Beitrags-
tabellen für das Jahr 2021 liegen nun vor.
Rückblick: Auf Anfangs 2020 ist durch die Annahme des STAF
tratt die vom Bundesrat beschlossene Erhöhung der 1. Säule in Kraft.
Der AHV-Lohnbeitrag steigt von 8,4 auf 8.7 Prozent.
Quelle: Sozialversicherungszentrum Thurgau
Eintrag vom 31.12.2020