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Vor der Pension und bei Arbeitslosigkeit

Dienstleistungen > Privatpersonen > Säule 3a
Arbeitslos

Arbeitssuchende mit ALV Taggeldanspruch können
weiterhin in die Säule 3a einzahlen.

Ausgesteuerte Arbeitssuchende können hingegen
nicht mehr in die gebundene Vorsorge einzahlen.


IV-Bezüger

Ja, sofern Sie ein AHV-pflichtiges Erwerbs-
einkommen bei Resterwerbsfähigkeit erzielen.
Vor der Pension

Können Sie den vollen Betrag bis zum letzten
Arbeitstag einzahlen.

Wenn Sie über das ordentliche Pensionalter
tätig sind und AHV-Beiträge abliefern, können
während maximal 5 Jahre noch einzahlen.
Eintrag vom 21.09.2018
Quelle: Bei den Bilder handelt es sich um Agenturbilder
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