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Arbeitgeber - Kontrolle:

Diese findet in der Regel alle 5 Jahre statt. Jedes Kassenmitglied wird per Brief darüber
vorgängig informiert. Dies liest sich dann so:

Sehr geehrtes Kassenmitglied

Wir gestatten uns, Ihnen die Durchführung einer AHV-Arbeitgeberkontrolle im Sinne von
Art. 68, Abs. 2 und 3 des AHV-Gesetzes anzukündigen.

Unser Kontrollorgan, die Revisionsstelle der Ausgleichsgassen, Räffelstr. 11,
8045 Zürich, gibt uns bekannt, dass bei Ihnen
       
                          in den nächsten Wochen

die Arbeitgeberkontrolle stattfinden wird. Der zuständige Revisor wird sich vorgängig mit
Ihnen telefonisch in Verbindung setzen und den Revisionstag mit Ihnen vereinbaren.
Allfällige Fragen betreffend der bereitzustellenden Unterlagen oder Mitteilungen in bezug
auf den Kontrollort (z.B. beim Treuhandbüro etc.) können Sie dem Revisor alsdann direkt
unterbreiten.

Sie erleichtern dem Revisor die Aufgabe, wenn Sie zum vereinbarten Termin alle er-
forderlichen Unterlagen bereitstellen. Darunter sind zu verstehen:

Lohnbuchhaltung (Lohnquittungen, -blätter, -journale, -buch, usw.)
Finanzbuchhaltung (Konto-Details)
Jahresabschlüsse (Bilanzen und Erfolgsrechnungen) inkl. Gewinnverwendung
Kassa-, Post- und Bankrapporte bzw. -Belege

Es ist notwendig, dass eine kompetente Person bei der Prüfung anwesend ist, damit
allfällige Unklarheiten gleich vor Ort besprochen werden können.

Wir bitten um entsprechende Kenntnisnahmen.

Am Ende dieses Schreibens ist dann jeweils der zuständige Revior mit Telefonnummer aufgeführt.

Mein Tipp

Legen Sie Iher Unterlagen sorgfältig ab und fügen Sie Notizen zu besonderen Fällen hinzu.
Zum Beispiel, mit welcher Person Sie gesprochen haben, weshalb Sie dies so gehandhabt
haben etc..

Denn die wenigsten Leute erinnern sich an das was in den letzten fünf Jahren war.

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