Vorsorgeauftrag
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Was ist wenn Sie nicht mehr Urteilsfähig sind?
So bestimmt das neue Erwachsenenschutzrecht
die gesetzliche Vertretungsrechte vor.
Durch einen Vorsorgeauftrag können Sie
die Person Ihres vertrauens festsetzen.
Von mir erfahren Sie, wie das gesetzliche Vertretungsrecht bestimmt wird und welche
Bereiche dies betrifft. Gerne berate ich Sie dabei und erstelle für Sie einen Vorsorgeauftrag.