3. Säulen für die Vorsorge
Dienstleistungen > Privatpersonen
Der grösste Teil weiss das unsere Altersvorsorge auf drei Säulen beruht.
Aber die wenigsten unter Ihnen haben schon einmal den Eintrag in der
Bundesverfassung der Schweiz. Eidgenossenschaft gesehen.
Dies wird sich mit einem Blick auf diese zwei Bilder ändern.
Die 1. Säule besteht aus der
- AHV Alters- und Hinterlassenversicherung
- IV Invalidenversicherung
- EL Ergänzungsleistungen
Die 2. Säule besteht aus der
- BVG Pensionskasse
- UVG Obligatorische Unfallversicherung
- Überobligatorischen Versicherung*(spezielle Vereinb.)
Die 3. Säule besteht aus der
- 3a Gebundene Vorsorge
- 3b Freie Vorsorge
Nun schön, aber was sagt mir dies jetzt über meine Absicherung und meine spätere Rente aus?
Dies zeige ich Ihnen gerne auf - zögern Sie nicht und vereinbaren Sie einen Termin.
Wichtige Unterlagen für die Berechnung sind der IK-Auszug, der PK-Auszug (BVG), und
die Bescheinigung der 3a-Konten, sowie zusäztlich abgeschlossene Versicherungen.
IK ist die Abkürzung für Ihr individuelles Konto bei der AHV. Dieses Konto ist für die Berechnung
Ihrer späteren Rente, wie Alters- Hinterlassenen- und Invalidenrente die Grundlage.
Die 3 Säulen kommen nicht erst im Alter zum zug, sondern auch bei Schicksalschlägen in
jungen Jahren - da ist es gut wenn Sie schon jetzt Vorkehrungen treffen.
Eintrag vom 14.02.2017
Quelle: Bundesverfassung der Schweiz. Eidgenossenschaft
Die beiden Bilder sind Aufnahmen von mir,
das schwarz-weiss Foto ist ein Agentur-Foto