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EO-Satzänderung

Dienstleistungen > Personaladministration

Der Beitragssatz sinkt von 0,5 auf 0,45 Prozent


Ab dem 01.01.2016:

Per Ende 2015 werden gemäss den aktuellen Projektionen wieder Reserven im Umfang von
55 Prozent zur Verfügung stehen. Die Finanzlage der EO erlaubt es deshalb, dass ihr Beitrags-
satz von 0,5 auf 0,45% gesenkt wird, ohne dass der Mindeststand des EO-Fonds unterschritten
würde. Daher hat der Bundesrat diese Senkung beschlossen.

Geltungsdauer:
Der Beitragssatz ist wiederum auf 5 Jahre befristet, also von 2016 bis und mit 2020.
Der Bundesrat wird vor Ablauf dieser Frist die Situation neu beurteilen und die nötigen
Massnahmen für die Zeit nach 2020 treffen. Dies ist in der EO-Verordnung festgehalten.

Aus diesem Grund wurde zuvor der Satz angehoben:
Durch die Einführung der Mutterschaftsversicherung per Juli 2005 wurden die Reserven der EO,
die auch Entschädigungen für Dienstleistende in Armee, Zivilschutz und Zivildienst ausrichtet,
in den Folgejahren stark abgebaut. Deshalb sah sich der Bundesrat gezwungen, zur Sicherstellung
der Liquidität und zum Wiederaufbau der Reserven den Beitragssatz für die EO per 1. Januar 2011
von 0,3 auf 0,5 Lohnprozente anzuheben, befristet bis Ende 2015. Die vom Gesetz vorgegebene
Mindestreserve des Fonds beträgt 50 Prozent einer Jahresausgabe der EO.

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Medienmitteilung vom 02.09.2015
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Eintrag vom 08.09.2015


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