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Höhere AHV-Beträge ab 1. Januar 2021
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Serien-Fälle
6 - Hochzeit von Klara Klar
5 - Die Firmenkantine und der Firmenladen
4 - Pensionierung
3 - Rechnungsabwicklung
2 - Knifflige Situation für Balthilde Perso
1 - Brief vom AHV-Amt für Bud Perfetto
7 - Neue Mitarbeiterin
8 - Abschiedsfeier von Lisi
9 - Verfügung vom 15. November 2013
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Willkommen 2020
Neuigkeiten
HERZLICHEN DANK für Ihre Kontaktaufnahmen, Ihr Vertrauen und die Aufträge an die bp-hudelist GmbH.
Weiterhin gilt mein Dank auch an die Personen von den verschiendenen Ämtern, wie Sozial-
versicherungen, Steuerämtern, Notariaten, der KESB und den Fachverbänden, welche Ihre
Mitglieder
vorallem im "COVID-JAHR" zu den laufenden Änderungen stetig informiert haben.
Einen Rückblick auf das Jahr 2020 werfen -Bilanz ziehen- und den Blick auf die neuen
Gegebenheiten richten.
Mit dem neuen Jahr 2021 tretten einige Gesetztsänderungen in Kraft.
So der Vaterschaftsurlaub (10 Arbeitstage), welcher innert sechs Monaten nach der Geburt
des Kindes bezogen werden muss.
Die Angehörigenbetreuung, welcher über ein Taggeld gemäss Erwerbsersatz (EOG) in der
Höhe von 80% entschädigt wird. Maximal 3 Tage pro Ereignis bzw. 10 Tage pro Jahr.
Dabei dürfen die Ferien nicht gekürzt werden.
Bei der Beruflichen Vorsorge können Versicherte ab 58 Jahren auf freiwilliger Basis weiter-
versichert bleiben. Wenn Ihnen gekündigt wird, können Sie bei Ihrer bisherigen Pensions-
kasse bleiben, sprich das Geld wird nicht auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen.
Erhöhung der Einzahlungsbeiträge bei der Säule 3a.
Die Quellensteuer wird vereinheitlicht und direkt beim zuständigen Kanton abgerechnet.
Existierende Steuerrulings verfallen.
"Alles Gute für's neue Jahr"
!
Auf ein Neues!
Nicole Hudelist
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