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Stabilisierung der AHV (AHV21)

Neuigkeiten
Die Reformvorlage AHV 21 wurde am 19. Mai 2019 angenommen.
Voraussichtlich wird gemäss dem Vorentwurf zur Abstimmung unter anderem dies umgesetzt:

Ab 2025 gilt für alle Frauen das Referenzalter von 65 Jahren.
Geburtsjahr Referenzalter 1957 und früher 64 Jahre
1958 64 Jahre und 3 Monate
1959 64 Jahre und 6 Monate
1960 64 Jahre und 9 Monate
1961 und später 65 Jahre

Gemäss AHV 21, Vernehmlassung: Stabilisierung der AHV - Entwurf Bundesgesetz 15.10.2018
Das Referenzalter der Frauen wird an jenes der Männer angeglichen (65 Jahre).
Das Referenzalter der Frauen wird in Schritten von drei Monaten pro Jahr über den Zeitraum von vier Jahren nach und nach angehoben.
Die erste Anhebung erfolgt ein Jahr nach Inkrafttreten der Revision, das heisst 2022, sofern die Reform wie geplant 2021 in Kraft tritt.

Erhöhung der MWST-Sätze ab dem Jahr 2021 um maximal 1,5 Prozentpunkte

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen
Eintrag vom 20.05.2019
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Am 19. Mai 2019 wird vorraussichtlich über die Reformvorlage AHV 21 abgestimmt.

Ein Teil der Massnahmen zur Stabilisierung der AHV wird durch
- Anhebung des Rentanalters bei Frauen auf 65 Jahre
 (für die Jahrgänge 1958 bis 1966 sind Ausgleichsmassnahmen vorgesehen)

Im zusammenhang mit der Steuerreform 17 (STAF)
- Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal 1,5 Prozentpunkte ab dem Jahr 2021
- Erhöhung der Beitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte (je 0.15 AN/AG) an die AHV
- Vollständige Zuweisung des Demografieprozentes der Mehrwertsteuer, welcher
 seit 20 Jahren zu diesem Zweck erhoben wird. Vorgesehen 100%.

Anmerkung zum Demografieprozent
Seit 1999 wird ein MWST-Prozentpunkt für die Finanzierung des Altersaufbaus der AHV verwendet.
83 % des Ertrages dieses MWST-Prozents fliessen an die AHV, 17 % an den Bund zur Finanzierung
der demografiebedingten Zunahme des Bundesbeitrages an die AHV. Der Bundesanteil am Demo-
grafieprozent entspricht der Höhe des Bundesanteils an die AHV im Jahr 1999.

Quelle BSV
Eintrag vom 07.02.2019
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