Grenzbeträge ab dem 1. Januar 2018 - hudelist.ch

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Grenzbeträge ab dem 1. Januar 2018

Neuigkeiten

Die Anpassungen sind mit dem Teuerungsausgleich bei der AHV gekoppelt und finden in der Regel
alle zwei Jahre statt.  Die AHV/IV-Renten wurden letztmals am 1. Januar 2015 erhöht.

Die negative Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise und die schwache Lohn-

entwicklung ergeben aktuell einen Mischindex, der keine Anpassung der AHV/IV-Renten rechtfertigt.


Sprich 2017/2018 bleiben gleich wie 2015/2016 - für 2019 wird es vorraussichtlich

wieder Anpassungen geben.


Mindestjahreslohn

CHF

21'150

Koordinationsabzug

CHF

24'675

Obere Limite des Jahreslohnes

CHF

84'600

Maximaler koordinierter Lohn

CHF

59'925

Minimaler koordinierter Lohn

CHF

3'525

Säule 3a mit zweiter Säule

CHF

6'768

Säule 3a ohne zweite Säule

CHF

33'840


Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Medienmitteilung vom 05.07.2017
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Anmerkung: die Beträge gelten 2018 unabhängig davon, ob die Reform Altersvorsorge 2020

in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 angenommen wird oder nicht.


Eintrag vom 21.09.2017


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