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Die Anpassungen sind mit dem Teuerungsausgleich bei der AHV gekoppelt und finden in der Regel
alle zwei Jahre statt. Die AHV/IV-Renten wurden letztmals am 1. Januar 2015 erhöht.
Die negative Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise und die schwache Lohn-
entwicklung ergeben aktuell einen Mischindex, der keine Anpassung der AHV/IV-Renten rechtfertigt.
Sprich 2017/2018 bleiben gleich wie 2015/2016 - für 2019 wird es vorraussichtlich
wieder Anpassungen geben.
Mindestjahreslohn | CHF | 21'150 |
Koordinationsabzug | CHF | 24'675 |
Obere Limite des Jahreslohnes | CHF | 84'600 |
Maximaler koordinierter Lohn | CHF | 59'925 |
Minimaler koordinierter Lohn | CHF | 3'525 |
Säule 3a mit zweiter Säule | CHF | 6'768 |
Säule 3a ohne zweite Säule | CHF | 33'840 |
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Medienmitteilung vom 05.07.2017
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Anmerkung: die Beträge gelten 2018 unabhängig davon, ob die Reform Altersvorsorge 2020
in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 angenommen wird oder nicht.
Eintrag vom 21.09.2017