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Berufliche Vorsorge 2019

Neuigkeiten
Der Mindestzinssatz bleibt bei 1 Prozent. Der Bundesrat hat an der Sitzung vom
7. November 2018 entschieden, die Verzinsung so zu belassen.

Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind gemäss Gesetz die Rendite
der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Aufgrund der Entwicklung ist eine weitere Senkung des Mindestzinssatzes nicht angebracht.

Kürzer Rückblick dazu:
An der Bundesratssitzung vom 26. Oktober 2016 hat der Bundesrat entschieden, den
Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge von aktuell 1,25 Prozent
auf den 1. Januar 2017 auf 1 Prozent zu senken.

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Medienmitteilung vom 07.11.2018
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Eintrag vom 08.12.2018


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